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Die nachfolgenden Antworten beziehen sich überwiegend auf die Bayer.Bauordnung. Da aber auch diese eine Derivat der für alle Bundesländer als Mindesmaßstab geltenden Musterbauordnung ist, sind die Antworten für andere Bundesländer ähnlich.
Die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz sind – unabhängig von der Gebäudeklasse – immer einzuhalten!
Verantwortlich hierfür ist letzlich der Bauherr – ggf. mit fachlicher Unterstützung z.B. durch eine Brandschutzplaner.
Ein förmlicher Brandschutznachweis ist erforderlich
Diese Unterlagen werden bei Neubauten im Rahmen des Bauantragverfahrens bereits durch Ihren Entwurfsverfasser erstellt.
Bei Bestandsbauten sollten Sie diese in Ihren Unterlagen finden – oder in den Archiven der zuständigen Bauämter (Gemeinde, Stadt, Landratsamt). Nach 25 Jahren werden die Unterlagen vor Ort – abgespeckt! – ins Staatsarchiv übergeben.
Die inhaltlichen Anforderungen an eine Brandschutznachweis sind in der Bauvorlagenverordnung beschrieben. In Lageplan, den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung (=Eingabeplanung) sind – soweit erforderlich – anzugeben:
Die Form ist nicht vorgeschrieben. Meist werden diese Angaben jedoch in einem Textteil zusammengestellt
Der Brandschutznachweis muss erstellt sein von einem
In der Bezeichnung!
Sie können wählen, welche Stelle Ihren Brandschutznachweis prüfen soll:
Das Bauamt – die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt im Landratsamt=LRA, aber auch Bauämter in größeren Städten)
Eine Liste der Prüfsachverständigen aus Bayern finden Sie hier: Link zur Bayerischen Architektenkammer
„Das kommt darauf an“ ist eine Preisangabe, die kein Auftraggeber gerne hört – trifft aber den Kern der Frage.
Der Preis gestaltet sich abhängig von den Ausgangsplänen, der Bearbeitungsdauer und dem -Umfang:
beeinflussen die Bearbeitungsdauer und damit den Preis.
Auf Basis Ihrer eingereichten Unterlagen erhalten Sie von mir ein Angebot mit dem notwendigen Bearbeitungsumfang, meinen Stundensätzen – und zum Abschluss eine Abrechnung mit einem exakten Stundennachweis.
Ergänzende Unterlagen und Leistungen
JM • Architektur und Brandschutz
Steinbruchstr. 50 • 82386 Huglfing
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