Architektur und Brandschutz

Architektur und Brandschutz

info@jmaub.de
08802-4519930
Beispiel Brandschutz-Plan / Grundriss
Brandschutz Membarth 3D-Modell
3D-Modell Brandwände/Brandabschnitte
Beispiel Brandschutz-Plan / Schnitt

Ich erstelle für Sie

Brandschutznachweise bzw. Brandschutzkonzepte

für

  • Wohngebäude – vom Einfamilienhaus, Mehrfamilienhäusern bis hin zu ausgedehnten Wohnanlagen
  • Tiefgaragen
  • Gewerbe- und Bürogebäude
  • Kindergärten, -horte und anderen Kindertagesstätten
  • Ferienwohnungen, Hotels, Pensionen, Boardinghouses
  • Schulen sowie Seminar- und andere Fortbildungseinrichtungen
  • Senioren- und Pflegeheime
  • Arztpraxen und Reha-Kliniken
  • Versammlungs- und Verkaufsstätten
  • Landwirtschaftliche Betriebsgebäude
    und weitere Sonderbauten
  • für alle Gebäudeklassen
  • in allen Bundesländern
  • als Ergänzung zu Ihrem Bauantrag – bei Neubau oder Nutzungsänderung
  • zur Überprüfung des vorhandenen Bestandes
  • nach der in Ihrem Bundesland gültigen Bauvorlagenverordnung – BauVorlV
  • in einer Textfassung mit ergänzenden Plänen (i.d.R. im Maßstab 1:200)
  • auf Basis einer digitalen Plangrundlage
  • im Bestand nach einer Ortsbesichtigung
  • in Papierform und als pdf
  • ohne Umwege direkt in meinem Büro gedruckt
Ich berate Sie auch in allen anderen Leistungsphasen: bei Wettbewerben, beim Entwurf oder später in der Ausführung


Fragen und Antworten zum vorbeugenden Brandschutz

Die nachfolgenden Antworten beziehen sich überwiegend auf die Bayer.Bauordnung. Da aber auch diese eine Derivat der für alle Bundesländer als Mindesmaßstab geltenden Musterbauordnung ist, sind die Antworten für andere Bundesländer ähnlich.

Die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz sind – unabhängig von der Gebäudeklasse – immer einzuhalten!
Verantwortlich hierfür ist letzlich der Bauherr – ggf. mit fachlicher Unterstützung z.B. durch eine Brandschutzplaner.

Ein förmlicher Brandschutznachweis ist erforderlich

  • bei Abweichungen (Ausnahmen) von der Bauordnung in Gebäudeklasse 1-4
  • bei Gebäudeklasse 5, Mittel- und Großgaragen und Sonderbauten
 
Je komplexer das Bauvorhaben ist, um so früher empfiehlt sich die Beauftragung eines Nachweiserstellers.
So können bereits in der Entwurfsphase Weichen gestellt und Nachteile vermieden werden.

In Gebäudeklasse 1 bis 4:
  • Die baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz müssen erfüllt sein – dies kann (muss aber nicht) über einen textlichen Brandschutznachweis erfolgen.
  • Der Brandschutz wird jedoch inzwischen auch bei einem genehmigungspflichten Bauvorhaben (Bauantrag) nicht mehr durch das Bauamt geprüft!!
  • Ausnahme: Mit der gewählten Ausführung sind Abweichungen von der Bauordnung erforderlich = Prüfung der „isolierten Abweichung“ durch Bauamt ODER einen Prüfsachverständigen Brandschutz
  • Die Brandschutzbestimmungen werden nicht kontrolliert = Eigenverantwortung
 
Zusätzlich in Gebäudeklasse 4:
  • Die übereinstimmende Bauausführung muss durch eine Fachkraft (z.B. Bauleitung mit entspr. Qualifikation) bestätigt und dem Bauamt vorgelegt werden (Kontrolle).
    Einige Bauämter bieten hierzu ein entsprechendes Formblatt „Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Brandschutznachweis“ an.
 
In Gebäudeklasse 5 – Mittel- und Großgaragen – Sonderbauten:
  • Der Brandschutznachweis ist erforderlich
  • Der Brandschutznachweis wird durch das Bauamt ODER einen Prüfsachverständigen Brandschutz geprüft
  • Die übereinstimmende Bauausführung wird durch o.g. Stellen bestätigt (Kontrolle)

 

Gebäudeklassen © Cornelia Halbach

 


Als Sonderbauten gelten z.B.
  • Versammlungsstätten (z.B. Theater, Sportstätten, aber auch Seminarräumlichkeiten ab einer gewissen Größe)
  • größere Verkaufsstätten (Supermärkte) 
  • größere Büro- oder Verwaltungsgebäude
  • Gebäude mit mehr als 1.600 m²
  • Nutzungen mit besonders schutzwürdigen Bewohnern oder Nutzern (Schulen, Kindergärten, Pflegeheime)
  • größere Gaststätten oder Hotels
  • u.a.
 
Für einzelne Gebäudetypen sind spezielle Regelungswerke vorhanden – dies unterscheidet sich jedoch in den Bundesländern:
  • Garagen- und Stellplatzverordnung/-Satzung
  • Versammlungsstättenverordnung
  • Verkaufsstättenverordnung
  • Beherbergungsstättenverordnung
  • Schulbau-Richtlinie
  • Industriebaurichtlinie
  • Formular Bauantrag
    Mit der Bezeichnung des Bauvorhabens, den Daten zu Grundstück, Bauherr, Entwurfsverfasser, der Gebäudeklasse – sowie Angabe, wer den Brandschutznachweis letztlich prüfen soll (Bauamt oder Prüfsachverständiger Brandschutz)

  • Pläne
    Eingabepläne = Baugenehmigungspläne = Bauzeichnungen mit Maßangaben, meist Grundrisse, Schnitt(e) und Ansicht(en)

  • Formular Baubeschreibung
    Hierin sind z.B. die Angaben zu Baustoffen, Bauteilen, Art der Heizung/Brennstofflagerung zu finden

Diese Unterlagen werden bei Neubauten im Rahmen des Bauantragverfahrens bereits durch Ihren Entwurfsverfasser erstellt.
Bei Bestandsbauten sollten Sie diese in Ihren Unterlagen finden – oder in den Archiven der zuständigen Bauämter (Gemeinde, Stadt, Landratsamt). Nach 25 Jahren werden die Unterlagen vor Ort – abgespeckt! – ins Staatsarchiv übergeben.

Die inhaltlichen Anforderungen an eine Brandschutznachweis sind in der Bauvorlagenverordnung beschrieben. In Lageplan, den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung (=Eingabeplanung) sind – soweit erforderlich – anzugeben:


 

  • das Brandverhalten der Baustoffe
    = Baustoffklassen: A1=nicht brennbar, B2=normal entflammbar etc.
  • die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile
    = z.B. Trennwand F90 = feuerbeständig, im Beispiel rot gekennzeichnet
  • vorhandene Lüftungsleitungen, Feuerschutzabschlüsse, Öffnungen zur Rauchableitung etc.
    = z.B. T30 Türen, Treppenraumfenster
  • Nutzungseinheiten oder Brand- und Rauchabschnitte
    = z.B. Wohnung 1, Büro 1, Gastraum, Hotelzimmer 012),
  • Brandschutz-Abstände (im Unterschied zu Abstandsflächen) im Lageplan dder notw. Abstände zu weiteren Öffnungen im Grundriss
  • horizontale und vertikale Rettungswege …
    = ausreichend große Fenster, notw. Flur oder notw. Treppenräume – im Beispielplan hellgrün/dunkelgrün
  • Zugänge, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
    Diese sind mit der Freiflächenplanung, also mit Bepflanzung oder Zuwegung abzustimmen
  • die Löschwasserversorgung
    = z.B. über Hydranten, Löschteiche oder Zisternen
  • Haustechnik und spez. Anlagentechnik
    = Steigleitungen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung etc
  • u.a.
 

Die Form ist nicht vorgeschrieben. Meist werden diese Angaben jedoch in einem Textteil zusammengestellt

  • in dem die gesetzlichen Anforderungen beschrieben werden
  • ob diese mit der geplanten Ausführung erfüllt werden können
  • bzw. welche zusätzlichen Maßnahmen dafür erforderlich sind
  • und ob ggf. Abweichungen (=Ausnahmen) von der Bauordnung beantragt werden müssen.
 
Der Textteil wird mit Brandschutzplänen illustriert.

Beispiel Brandschutzplan

Der Brandschutznachweis muss erstellt sein von einem

  • Absolventen eines bautechnischen Studiengangs mit Nachweis über mehrjährige Berufspraxis im Brandschutz
  • Beamten im gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst
  • beschränkt Vorlageberechigten: staatl. geprüfte Bautechniker, Handwerksmeister aus dem Mauer-, Betonbauer-, Zimmererfach
  • uneingeschränkt Vorlageberechtigten: Bauingenieure der Vorlageberechtigten-Liste oder Architekten
  • Prüfsachverständigen Brandschutz oder staatlich anerkanntem Sachverständigen Brandschutz
 
Eine Fortbildung als „Fachplaner Brandschutz“ oder „Sachverständiger Brandschutz“ bei EIPOS, DEKRA, TÜV u.a. Anbietern ist von Vorteil – kann aber eine mehrjährige Berufspraxis in der Erstellung von Brandschutznachweisen nicht ersetzen.

In der Bezeichnung!

  • In Bayern und NRW wird von einem bautechnischen Nachweise = Brandschutznachweis gesprochen
  • In Niedersachsen kann der Brandschutz über ein objektbezogenes Brandschutzkonzept dargestellt werden

Wie umfangreich der „Vergleich von baurechtlichen Soll-Vorschriften und Ist-Zustand/Bauausführung“ auszufallen hat … ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und liegt oft auch im persönlichen Verantwortungsgefühl des Nachweiserstellers.

Sie können wählen, welche Stelle Ihren Brandschutznachweis prüfen soll:

Das Bauamt – die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt im Landratsamt=LRA, aber auch Bauämter in größeren Städten)

  • Vorteil:
    Ortskenntnis, Aufwand bei Ortsterminen geringer – die Kosten sind in einer Gebührenordnung geregelt – die Behörden sind zur Annahme der Prüfung verpflichtet
  • Nachteil:
    Manche Bauämter sind unterbesetzt (lange Bearbeitungszeiten) oder dem Personal fehlt die langjährige Expertise für den seit 1996 nicht mehr zwingend im Prüfumfang enthaltenen Brandschutz (zur Sicherheit übergenaue Forderungen)
 
Der Prüfsachverständige Brandschutz
Seit 1996 ist es möglich, die zeitintensive Prüfung der Brandschutzbestimmungen durch einen externen Sachverständigen ausführen zu lassen. Dieser „Prüf-Sachverständige Brandschutz“ übernimmt hier die hoheitlichen Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde im Bereich Brandschutz. Er/Sie unterliegt strengen Zulassungsbedingungen!

  • Vorteil:
    Nur ein Ansprechpartner – freie bundesweite Auswahl möglich – flexiblere Beurteilung ohne Verpflichtung zur Gleichbehandlung – teilweise Spezialisierung auf bestimmte Gebäudetypen
  • Nachteil:
    Subjektive Beurteilung – begehrt, ggf. lange Bearbeitungszeiten – weniger Bereitschaft zu Rücksprachen – hoher Dokumentationsaufwand für die Abnahme (Brandschutzbescheinigung II) – hohe Honorarkosten – ggf. weite Anfahrten bei Ortsterminen
 

Eine Liste der Prüfsachverständigen aus Bayern finden Sie hier: Link zur Bayerischen Architektenkammer

 

„Das kommt darauf an“ ist eine Preisangabe, die kein Auftraggeber gerne hört – trifft aber den Kern der Frage.

Der Preis gestaltet sich abhängig von den Ausgangsplänen, der Bearbeitungsdauer und dem -Umfang:

  • Art der Nutzung (Wohngebäude, Gewerbebauten, Gaststätten, Hotels, Pflegeheime, Tiefgaragen)
  • Anzahl der Nutzungseinheiten (freistehende Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, Mehrfamlienhäuser, Büro- und Gewerbebauten mit unterschiedlichen Mietern, Gemeinschaftsgaragen, Landwirtschaft mit Wohnteil, Ferienwohnungen und Stall)
  • Größe (Ausdehnung im Grundriss, Anzahl der Geschosse)
  • Bauform (freistehend, Anbau an einen Bestand, eine verwinkelte Gebäudegeometrie, Rücksprünge, Dachformen, Dachterrassen)
  • schlichte digitalisierte Bestandspläne als pdf oder überdetaillierte DXF-Pläne
  • im Bestand vorhandene bauliche Tatsachen, Bestandsschutz, nicht genehmigte Ausführungen
  • und nicht zuletzt Veränderungen während der Bearbeitungsphase durch zusätzliche Wünsche (Bauen – Planen – ist ein Prozess!) des Bauherrn, andere Fachplaner, Behörden etc.

beeinflussen die Bearbeitungsdauer und damit den Preis.

Auf Basis Ihrer eingereichten Unterlagen erhalten Sie von mir ein Angebot mit dem notwendigen Bearbeitungsumfang, meinen Stundensätzen – und zum Abschluss eine Abrechnung mit einem exakten Stundennachweis.

 

Ergänzende Unterlagen und Leistungen

Maßnahmenkataloge

  • als Auflistung der aus einem Brandschutznachweis/-konzept erforderlichen Maßnahme
  • mit Kennzeichnung welche Maßnahmen in welchem Zeitrahmen (sofort – später – langfristig) umgesetzt werden
  • im Bestand inkl. Fotodokumentation
  • als pdf-Datei oder als Papierdruck

Dokumentationen von brandschutztechnischen Unterlagen

für die Baugenehmigung
  • Bandschutznachweis in Papier oder als pdf (Text, Geschoss-Pläne, Lagepäne, Abweichungsanträge, Fotos u.ä.)
  • Digitalisierung von Bestandsplänen und -Dokumenten
  • übersichtlicher Strukturierung der Bestandsunterlagen
 für den laufenden Betrieb
  • Mängellisten inkl. Fotodokumentation
  • bauaufsichtliche Zulassungen, Übereinstimmungsnachweise, Fachunternehmererklärungen
  • Übersicht der Anforderungen an Türen als Basis für die Ausschreibung (=Türliste)
  • Wartungslisten – z.B. für Feuerlöscher, Brandschutztüren, Brandschutztore, Türschließer

Recherche

  • von Bestandsunterlagen (z.B. Baugenehmigungen, Baupläne) bei Ingenieurbüros, Bauämtern, Baufsichtsbehörden, Stadt- und Staatsarchiven u.a.
  • bei Brandschutz-Problemen: Recherche von Gerichtsurteilen mit vergleichbaren Bezugsfällen
  • Ausführungsbeispiele – Ausschreibungstexte – Detail-Zeichnungen
  • ausführende Fachfirmen

Kontakt

JM Architektur  und  Brandschutz
Steinbruchstr. 50 
  82386 Huglfing
08802 – 451 99 30
    info@jmaub.de

Rechtliches